
Soziale Verantwortung
Faire Arbeitsbedingungen
Der Druck in kurzer Zeit immer größere Mengen an Textilien zu produzieren, führte zu katastrophalen Bedingungen für die Arbeiter und unsere Umwelt. Die schlimmsten Auswirkungen sind: Kinderarbeit, überzogene Arbeitszeiten, unhygienische und unsichere Arbeitsbereiche.
Um sicherzustellen, dass die Continental Clothing Company GmbH die sozialen Kriterien während des Produktionsprozesses einhält, lassen wir seit 2006 unsere Fabriken von unabhängigen Organisationen, wie z.B. der ‘Fair Wear Foundation'(FWF), regelmäßig kontrollieren.
Die FWF hat sich darauf spezialisiert innerhalb der Textilbranche die Arbeitsbedingungen in den Fabrikationsstätten weltweit zu überprüfen. Jedes Mitglied muss den Verhaltenskodex (Code of Conduct) für faire Arbeitsbedingungen der FWF unterzeichnen. Dadurch verpflichten sich die Unternehmen, regelmäßig die Arbeitsbedingungen in ihren Fabrikationsstätten zu kontrollieren. Die FWF überprüft zusätzlich, ob die von ihnen geforderten Auflagen eingehalten und durchgeführt werden. Organisationen wie die FWF überprüfen also den gesamten Herstellungsprozess und Sozialstandards und zertifizieren keinesfalls nur das Endprodukt bzw. ob es zu einem angemessenen Preis verkauft wird.
Die Continental Clothing Company GmbH war das erste Mitglied der ‘Fair Wear Foundation’ in Großbritannien.
Fair Wear Foundation

Die FWF fördert weltweit faire Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie.
Jedes Unternehmen verpflichtet sich am Tag der Unterzeichnung des Verhaltenskodex zu dessen Einhaltung. Weiterhin verpflichten sich diese, dafür zu sorgen, dass jedes weitere am Prozess der Lieferkette beteiligte Unternehmen die vorgegebenen Richtlinien respektiert und einhält.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex basiert auf den international ratifizierten Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation(IAO) und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen.
Der Verhaltenskodex umfasst folgende Punkte:
Keine Kinderarbeit
Kinderarbeit ist verboten. Die Beschäftigten müssen mind. das 15. Lebensjahr vollendet haben und eine abgeschlossene Schulausbildung vorweisen. Jede Form von Kinderhandel, Sklaverei, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit sind ausdrücklich untersagt. Sie dürfen keine Tätigkeiten verrichten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet wird, vorraussichtlich für die Gesundheit, die Sicherheit oder Sittlichkeit von Jugendlichen schädlich ist. Übereinkommen 138 und 182.
Keine Zwangsarbeit
Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Vereinbarung. Jegliche Form von Zwangsarbeit, verrichtet in Knechtschaft oder als Schuldfreikauf von Gefangenen ist verboten. Übereinkommen 29 und 105.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Es werden Maßnahmen ergriffen die ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld ermöglichen, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken auszuschließen. Nach aktuellem Wissensstand werden Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig verbessert und geprüft. Physische Gewalt, die Androhung physischer Gewalt unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen sowie sexuelle Belästigungen oder andere Formen der Einschüchterung sind verboten. Übereinkommen 155.
Gültige Arbeitsverträge
Die Verpflichtungen des Arbeitgebers, die aus den Sozialversicherungsgesetzen und Regulierungen eines normalen Arbeitsvertrags resultieren, werden nicht durch Einführung von Scheinarbeits- oder Ausbildungsverträgen umgangen, die einen Einstieg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis verhindern. Junge Beschäftigte sollen die Möglichkeit erhalten an Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen teilnehmen zu können.
Zahlung von existenzsichernden Löhnen
Arbeitseinkommen und weitere Leistungen werden nach vergleichbarem Standard des jeweiligen Landes und nach gesetzlichen Mindestvorgaben gezahlt. Sie garantieren ein sicheres Auskommen der Beschäftigten und ihrer Familien und darüber hinaus einen Beitrag zur freien Verfügung. Lohnabzug als Disziplinarmaßnahme ist verboten. Lohnabzüge sind nur im gesetzlichen Rahmen möglich und dürfen nicht geringer als der vorgegebene Mindestlohn ausfallen. Die Beschäftigten erhalten regelmäßig verständliche und schriftliche Informationen über Lohnbestandteile, einschließlich Grundlohn und Zahlungsweise. Übereinkommen 26 und 31.
Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen
Jeder Beschäftige hat das Recht eine Gewerkschaft zu gründen, ihr beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen. Arbeitnehmervertreter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen Zugang zu allen Arbeitsbereichen erhalten, damit sie ihre Funktion als Arbeitnehmervertreter ausführen können. Übereinkommen 87,98, 135 und Empfehlung 143.
Keine exzessiven Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten richten sich nach der geltenden Rechtsprechung und branchenüblichen Standards. Die Arbeitszeit pro Woche beträgt i.d.R. nicht mehr als 48 Stunden und alle Beschäftigten erhalten innerhalb von 7 Tagen mindestens einen freien Tag. Überstunden werden auf freiwilliger Basis geleistet und sind auf 12 Stunden pro Woche beschränkt. Sie werden zusätzlich vergütet und i.d.R. nicht angeordnet.
Keine Diskriminierung von Beschäftigten
Personalbeschaffung, Lohnpolitik, Weiterbildungsmöglichkeiten, Beförderungspolitik, Beendigung der Beschäftigung, Renten und weitere Aspekte von Beschäftigungsverhältnissen basieren auf dem Grundsatz der Gleichheit des Einzelnen. Unterschiedliche Behandlung oder Benachteiligung aufgrund der Abstammung, Hautfarbe, Nationalität, Religion, politischer Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Geschlecht, Alter, sozialem Umfeld und Behinderung sind untersagt. Übereinkommen 100 und 111.

Soziales Engagement
Warum engagieren wir uns? Als Großhändler für Textilien hat unser Unternehmen sowohl die Möglichkeit als auch die Verantwortung Kunden und Verbraucher auf Missstände in der Textilindustrie aufmerksam zu machen. Somit geben wir Ihnen bereits beim Einkauf die Gelegenheit, darauf zu achten, nach welchen „Unbedenklichkeits-Kriterien“ sie Ihre Kleidung auswählen können.
Außerdem investieren wir in umweltfreundliche Produktionsverfahren und den Sozialstandards in den Produktionsstätten. Wenn Sie unsere Überzeugung teilen werden letztendlich alle Menschen weltweit und unsere Umwelt langfristig davon profitieren.
Das von der British Academy of Film and Television Arts (BAFTA) ausgezeichnete Unternehmen ‘Insight News TV’, hat in Vorbereitung einer Dokumentation zum Thema ‘Usbekistan’ auch an unserem Standort London gedreht.
Insight News hat u.A. den englischen Produktmanager, Mariusz Stochaij, über die Anbauweisen und die Anbaugebiete der Baumwolle interviewt, die Continental zur Herstellung seiner Produkte verwendet. Viele Großhandelsketten gaben bei dieser Frage an, dass es fast unmöglich sei, die genauen Herkunftsorte der verwendeten Baumwolle für ihre Produkte zu identifizieren. Wir findet Aussagen wie diese fragwürdig, denn in der Regel genügt eine E-Mail oder ein Telefonanruf beim Lieferanten, um den Herkunftsort der Baumwolle zu erfahren.
Mariusz Stochaj erklärt, “Große Unternehmen und besonders bekannte Marken reißen sich um neue Kunden. Können Sie sich vorstellen, dass Primark oder Matalan keine Antwort von Ihrem Lieferanten bekommen? Das würde nie im Leben passieren. Sie würden alles für ihre Kunden tun, um den Herkunftsort zu bestimmen. Das wäre für die Produzenten das geringste Problem.”
Jede unserer Produktionsstätten in der Türkei, Indien und China besitzt Unterlagen darüber, wo die Biobaumwolle und Baumwolle produziert wurde. Es dauerte nur vier Tage, um die Unterlagen zu erhalten. Die Dokumente enthalten Belege über den Herkunftsort und Lieferweg der Baumwolle.
Mariusz Stochaij erklärt weiter, “Unser türkischer Lieferant betonte uns gegenüber, dass nur diejenigen, die etwas zu verbergen haben, angeblich ihre Baumwolllieferanten nicht kennen oder nicht darüber informiert sind woher sie diese beziehen.”
Insight News haben verdeckt und unter persönlichen Gefahren in Usbekistan recherchiert und gefilmt. Sie drehten auf der usbekischen ‘Cotton Conference’ 2007 und filmten die Arbeitsbedingungen auf den Baumwollfeldern.
Mariusz Stochaj: “Kunden haben ein Recht auf diese Informationen. Wenn Verbraucher informiert sind und die Wahl haben, ob sie ein T-Shirt kaufen, hergestellt von Kindern aus Usbekistan, die zur Arbeit gezwungen und vom Unterricht ferngehalten werden oder einem unter „sauberen Bedingungen“ gefertigten T-Shirt wählen sie hoffentlich letzteres!”
Daher ist die Continental Clothing Company eines der wenigen Unternehmen, das sich aktiv für die Bekanntgabe der Herkunftsorte der Baumwolle einsetzt.
Die Labels unserer Produkte sind daher mit dem Herkunftsort der verwendeten Baumwolle versehen.
Sie können sich die mehrfach ausgezeichnete Arbeit von Insight News und den Report ‘Blood Diamond’, auf insighttwi.com ansehen.